Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Keystrategies GmbH, Schenkendorfer Weg 10, 14513 Teltow
A. Geltungsbereich und Allgemeines
I.
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Keystrategies GmbH (nachfolgend "Agentur") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die im Angebot spezifizierten digitalen Dienstleistungen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht bedient. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
II.
III.
Individuelle Vereinbarungen (insbesondere zu Leistungsumfang, Laufzeit, Preisen) im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Textform.
B. Leistungsbeschreibung
I.
Inhalt und Umfang der Leistungen (z. B. Online-Werbekampagnen, Recruiting-Kampagnen, Video-/Fotoproduktionen, Web- und Landingpage-Erstellung) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
II.
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Subunternehmer zu erbringen.
B. Leistungsbeschreibung
I. Kreativleistungen (z. B. Websites, Landingpages, Videos, Grafiken)
  1. Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot beschriebenen Zwecke ein.
  2. Vor vollständiger Zahlung besteht grundsätzlich kein Nutzungsrecht. Abweichend hiervon kann der Auftraggeber im Sinne des § 641 Abs. 3 BGB das Werk nutzen, sofern die Vergütung gesichert ist (z. B. durch Bürgschaft, Hinterlegung oder vergleichbare Sicherheit).
II. Funnel-Landingpages und Kampagnenmaterialien
Für Funnel-Landingpages und Kampagnenmaterialien gelten abweichend von C.I folgende Regelungen.
  1. Funnel-Landingpages und im Rahmen von Kampagnen erstellte Werbemittel (Texte, Templates etc.) bleiben, sofern nicht individuell abweichend vereinbart, geistiges Eigentum der Agentur. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Kampagne.
  2. Eine weitere Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung nach Vertragsende bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
  3. Nach Vertragsende behält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereits bezahlten Materialien für interne Zwecke für einen Zeitraum von sechs Monaten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für neue Projekte oder die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
  4. Interne Zwecke umfassen die Nutzung innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers, jedoch nicht die Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte.
III. Marketingrechte
Der Auftraggeber räumt der Agentur das Recht ein, Projektname, Logo und Auszüge aus Projektergebnissen für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden. Dies gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem in Textform.
B. Leistungsbeschreibung
I.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des von der Agentur abgegebenen Angebots durch den Auftraggeber und die darauffolgende Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande. Die Annahme durch den Auftraggeber kann insbesondere auf folgende Weise erfolgen:
  • a) Zusendung des unterschriebenen Angebots,
  • b) Klicken auf „Annehmen“ in unserem Online-Kundencenter,
  • c) Angebotsbestätigung per E-Mail
II.
Vertragslaufzeit, Vergütung und Leistungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
III.
Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
IV.
Die Kündigung ist per E-Mail an info@keystrategies.de oder in anderer Textform zu erklären.
E. Leistungsfristen, Höhere Gewalt, Rücktritt
I.
Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.
II.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen beide Parteien zur angemessenen Verlängerung der Fristen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, Pandemien, behördlich angeordnete Maßnahmen, Stromausfälle, Streiks (sofern nicht unternehmensintern) sowie sonstige unvorhersehbare und nicht durch die Parteien zu vertretende Ereignisse. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten.
F. Vergütung und Zahlungen
I.
Preise, Zahlungsmodalitäten und ggf. Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
II.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
III.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich auszusetzen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
IV. Werbekosten
  1. Werbekosten (z. B. für Social Media oder Suchmaschinen) trägt der Auftraggeber zusätzlich zur Agenturvergütung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber, monatlich ein Mindestwerbebudget von 900 Euro netto zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Abrechnung der Werbekosten erfolgt direkt mit den Plattformen oder über die Agentur. Nicht genutzte Werbebudgets werden nicht erstattet.
  4. Verwaltung des Werbebudgets durch die Agentur:
  • a) Sofern die Agentur mit der Verwaltung des Werbebudgets beauftragt wird, verwendet die Agentur dieses ausschließlich zur Schaltung und Optimierung der im Angebot vereinbarten Werbeanzeigen auf den entsprechenden Plattformen.
  • b) Das Werbebudget wird grundsätzlich nicht zurückerstattet, es sei denn, die Agentur hat eine Rückerstattung ausdrücklich in Schriftform zugesichert.
  • c) Nicht verbrauchte Restbeträge des von der Agentur verwalteten Werbebudgets verfallen zum Ende des Kalenderjahres (31. Dezember). Ein Übertrag in das folgende Kalenderjahr ist ausgeschlossen, sofern nicht im Angebot oder in Schriftform anders vereinbart.
  • d) Die Agentur stellt dem Auftraggeber auf Wunsch monatlich eine Übersicht über die Verwendung des Werbebudgets zur Verfügung, um Transparenz über die getätigten Ausgaben zu gewährleisten.
V. Zusätzliche Änderungswünsche
Leistungen, die über den im Angebot definierten Umfang hinausgehen, werden mit einem Stundensatz von 80 EUR netto abgerechnet. Dies umfasst insbesondere zusätzliche Änderungswünsche nach Abschluss der vereinbarten Leistung.
VI. Spesen und Nebenkosten
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung anfallenden Spesen und Nebenkosten zu tragen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Kommunikations- und Materialkosten.
  2. Für Reisen mit dem PKW wird eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,50 EUR zzgl. MwSt. pro gefahrenem Kilometer berechnet.
  3. Flug- und Bahnreisen werden in der Economy Class abgerechnet.
  4. Übernachtungskosten werden in angemessenen Hotels bis zu einer Höhe von 200 EUR pro Nacht erstattet, sofern keine anderen Regelungen im Angebot festgelegt sind. In Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers können auch höhere Kosten erstattet werden, wenn diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten unvermeidbar sind.
  5. Verpflegungskosten werden nach den jeweils gültigen steuerlichen Pauschalbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen abgerechnet.
  6. Sämtliche Spesen und Nebenkosten werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Pauschalen sind von der Belegpflicht ausgenommen.
  7. Die Erstattung erfolgt zusammen mit der regulären Rechnungsstellung oder kann in einer gesonderten Rechnung erfolgen und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
VII. SEPA-Rückbuchungen
Veranlasst der Auftraggeber eine Rückbuchung einer SEPA-Lastschrift, trägt er die der Agentur dadurch entstehenden Gebühren und Kosten (z. B. Bankgebühren, Verwaltungsaufwand). Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
G. Mängel, Abnahme und Haftung
I. Abnahme bei Werkleistungen
  1. Ein Mangel liegt vor, wenn die Werkleistung (z. B. Websites, Videos, Landingpages) nicht die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertragsgemäße Nutzung eignet. Dies umfasst technische Fehler (z. B. Funktionsstörungen) oder Abweichungen von vereinbarten Anforderungen (z. B. Designvorgaben).
  2. Bei Werkleistungen (z. B. Websites, Videos, Landingpages) erfolgt nach Fertigstellung eine Mitteilung durch die Agentur über die Abnahmebereitschaft. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 7 Kalendertagen zu prüfen und etwaige Mängel in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Dem Auftraggeber stehen zwei kostenfreie Überarbeitungsschleifen zur Verfügung. Darüberhinausgehende Änderungen gelten als zusätzliche Leistungen gemäß Abschnitt F.V.
  4. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, und die Gewährleistungsfrist beginnt.
II. Mängelgewährleistung
  1. Die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
  2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Für Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
III. Haftung
  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Erfolge von Kampagnen, Sperrungen durch Plattformen oder Angriffe auf Accounts, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
H. Mitwirkungspflichten
I.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
II.
Er wirkt aktiv bei Abstimmungen, Korrekturen und Freigaben mit.
III.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, ist die Agentur berechtigt, die Leistungsfristen um die Dauer der Verzögerung zu verlängern. Darüber hinaus kann die Agentur Schadensersatz verlangen, wenn durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten ein Schaden entsteht. Die Agentur wird den Auftraggeber unverzüglich über die Verzögerung und die daraus resultierenden Konsequenzen informieren.
IV.
Verzögert der Auftraggeber die Leistungserbringung durch die Agentur durch Verschiebung von Terminen oder ausbleibende Mitwirkung (z. B. Verschiebung von Drehterminen), bleibt die Zahlungspflicht des Auftraggebers unberührt. Die Agentur setzt dem Auftraggeber eine angemessene Frist von 14 Kalendertagen zur Nachholung der Mitwirkung. Wird die Mitwirkung innerhalb dieser Frist nicht nachgeholt, entfällt die entsprechende Leistung (z. B. Produktion vereinbarter Videos) ohne Nachholpflicht, ohne dass dies die Zahlungspflicht des Auftraggebers berührt. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Fristsetzung und deren Konsequenzen.
I. Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen frei.
J. Geheimhaltung
I.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, soweit nicht gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet.
II.
Die Geheimhaltungspflichten beider Parteien gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort, es sei denn, gesetzliche Vorschriften sehen eine längere Geheimhaltungspflicht vor.
K. Service-Level-Vereinbarungen (SLA)
I.
Die Agentur ist werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr ausschließlich per E-Mail erreichbar. Anfragen des Auftraggebers werden innerhalb von 48 Stunden (werktags) beantwortet.
II.
Sollte die Agentur entgegen Punkt I keine Antwort auf eine E-Mail-Anfrage innerhalb von 48 Stunden (werktags) erteilen, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Frist zur Beantwortung der Anfrage zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist die Agentur verpflichtet, die Anfrage unverzüglich zu beantworten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
L. Exit-Regelung / Datenübergabe
I.
Die Übergabe relevanter Kampagnendaten, Berichte und Zugänge erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Anforderung des Auftraggebers. Die Anforderung muss spätestens 14 Tage vor Vertragsende bei der Agentur eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur nicht mehr zur Übergabe verpflichtet.
II.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Löschung der Zugänge und Daten 30 Tage nach Vertragsende. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Textform. Die Löschung erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtlicher Vorgaben.
M. Aufrechnung, Zurückbehalt, Abtretung
I.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
II.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
III.
Die Abtretung von Forderungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. § 354a HGB bleibt unberührt.
N. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Details sind der Datenschutzerklärung unter https://keystrategies.de/datenschutz zu entnehmen.
O. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
I.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Teltow.
II.
Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Agentur.
III.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
P. Schlussbestimmungen
I.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
II.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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